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   VGH Hessen, 11.12.1995 - 12 UE 2151/95   

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VGH Hessen, 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 (https://dejure.org/1995,41595)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 (https://dejure.org/1995,41595)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 (https://dejure.org/1995,41595)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Hessen, 01.11.1996 - 10 UE 1988/95

    Sri Lanka: Gruppenverfolgung von Tamilen - inländische Fluchtalternative

    Der Senat kann hier dahingestellt sein lassen, ob dem Kläger im März 1992 in Jaffna politische Verfolgung wegen seiner tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (s. hierzu bejahend auch für diesen Zeitraum der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, s. Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 -, korrigiert für die Zeit ab 1994 durch Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 1340/91.A -, korrigiert für die gegenwärtigen Verhältnisse durch Urteil vom 29.03.1996 - 21 A 504/94.A - siehe zur vom 12. Senat angenommenen Änderung der Kriegführung ab Sommer 1990 auch BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - 9 C 59.92 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162).

    Dies vorausgeschickt schließt sich der erkennende Senat hinsichtlich einer inländischen Fluchtalternative im Raum Colombo dem bisher für Sri Lanka zuständigen 12. Senat an, der in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ein srilankischer Staatsangehöriger tamilischer Volkszugehörigkeit hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo und Umgebung, verfolgungsfrei zu leben; er sei in diesem Gebiet hinreichend sicher gewesen (Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 -, Seite 46 ff.).

    Daß Tamilen  l a n d e s w e i t  mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine politische Verfolgung droht, hat der erkennende Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 11. Juni 1996 (10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95) in Auseinandersetzung mit der hinsichtlich des Nordens (Jaffna-Halbinsel und Mullaitivu-Distrikt) abweichenden Auffassung des bisher für Sri Lanka zuständigen 12. Senats des Hess. VGH (siehe zuletzt Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 -) ausführlich begründet; er hat sich damit dem OVG Münster (siehe Urteil vom 29.03.1996 - 21 A 5047/94.A -, in dem nunmehr auch für die Gruppe der jungen männlichen Tamilen die beachtliche Wahrscheinlichkeit drohende politische Verfolgung in keiner Region Sri Lankas mehr bejaht wird) und dem Niedersächsischen OVG (Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - (danach kann seit Begin des Jahres 1994 nicht mehr davon gesprochen werden, die srilankische Armee gehe wie früher in Form des Gegenterrors gegen die tamilische Zivilbevölkerung vor); s. auch Nds. OVG, Urteil vom 10.06.1996 - 12 L 1726/96 -) angeschlossen.

    In seinem Urteil vom 11. Dezember 1995 (12 UE 2151/95) führte der 12. Senat des Hess. VGH zur Situation im Norden des Landes seit April 1995 u.a. aus (S. 65 ff.), die Berichte über die große Zahl und die Art militärischer Angriffe der Streitkräfte auf zivile Ziele insbesondere im Norden des Landes ließen den Schluß zu, daß es sich dabei nicht um zufällige oder nur gelegentlich der gezielten Bekämpfung einer LTTE-Stellung vorgekommene Zerstörungen von zivilen Objekten gehandelt habe, sondern daß diese Angriffe zu einem großen Teil bewußt auch auf die Zivilbevölkerung gezielt hätten.

    Dem komme allein jedoch keine asylrechtliche Relevanz zu, vielmehr handele es sich dabei um Maßnahmen, die - soweit sie im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren oder präventiven Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung stattfänden - grundsätzlich schon wegen der geringen Intensität der Beeinträchtigung hinzunehmen seien (Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, S. 76 bis S. 82).

  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95

    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung

    Der Senat kann hier dahingestellt sein lassen, ob dem Kläger auf der Jaffna-Halbinsel vor seiner Ausreise im April 1994 politische Verfolgung wegen seiner tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (s. hierzu bejahend auch für diesen Zeitraum der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, s. Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 -, korrigiert für die Zeit ab 1994 durch Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 1340/91.A -, korrigiert für die gegenwärtigen Verhältnisse durch Urteil vom 29.03.1996 - 21 A 504/94.A - siehe zur vom 12. Senat angenommenen Änderung der Kriegsführung ab Sommer 1990 auch BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - 9 C 59.92 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162).

    Im einzelnen hat der 12. Senat ausgeführt (Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 -, S. 46 ff.), wobei der erkennende Senat im folgenden anstelle der vom 12. Senat verwendeten Kennziffern die jeweiligen Erkenntnismittel namentlich bezeichnet:.

    Der Senat weicht damit ab von der vom 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -) vertretenen Auffassung, einem tamilischen Volkszugehörigen drohe auf der Jaffna-Halbinsel und im Mulaitivu-Distrikt zumindest seit Mitte 1990 mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der Streitkräfte sowohl in den von der LTTE beherrschten Gebieten als auch in den von den Regierungstruppen kontrollierten Bereichen, und schließt sich an der neueren Rechtsprechung des OVG Münster (siehe Urteil vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A -, in dem nunmehr auch für die Gruppe der jungen männlichen Tamilen die beachtliche Wahrscheinlichkeit drohender politischer Verfolgung in keiner Region Sri Lankas mehr bejaht wird) sowie des Nds. OVG (Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 -: danach kann seit Beginn des Jahres 1994 nicht mehr davon gesprochen werden, die srilankische Armee gehe wie früher in Form des Gegenterrors gegen die tamilische Zivilbevölkerung vor).

    Der bisher für Sri Lanka zuständige 12. Senat hat hierzu im Rahmen der Prüfung einer inländischen Fluchtalternative folgendes ausgeführt (Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, Seite 76 bis 82):.

  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 1919/95

    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung

    Im einzelnen hat der 12. Senat ausgeführt (Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 -, S. 46 ff. wobei der erkennende Senat im folgenden anstelle der vom 12. Senat verwendeten Kennziffern die jeweiligen Erkenntnismittel namentlich bezeichnet):.

    Zum besseren Verständnis wird ein Überblick über die politische Entwicklung Sri Lankas nach der Unabhängigkeit vorangestellt (siehe dazu ausführlicher: Hess. VGH, Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, Seite 15 bis 29).

    Der Senat weicht damit ab von der vom 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -) vertretenen Auffassung, einem tamilischen Volkszugehörigen drohe auf der Jaffna-Halbinsel und im Mulaitivu-Distrikt zumindest seit Mitte 1990 mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der Streitkräfte sowohl in den von der LTTE beherrschten Gebieten als auch in den von den Regierungstruppen kontrollierten Bereichen, und schließt sich der neueren Rechtsprechung des OVG Münster (siehe Urteil vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A -, in dem nunmehr auch für die Gruppe der jungen männlichen Tamilen die beachtliche Wahrscheinlichkeit drohender politischer Verfolgung in keiner Region Sri Lankas mehr bejaht wird) sowie des Nds. OVG an (Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 -: danach kann seit Beginn des Jahres 1994 nicht mehr davon gesprochen werden, die srilankische Armee gehe wie früher in Form des Gegenterrors gegen die tamilische Zivilbevölkerung vor).

    Der bisher für Sri Lanka zuständige 12. Senat hat hierzu im Rahmen der Prüfung einer inländischen Fluchtalternative folgendes ausgeführt (Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, Seite 76 bis 82):.

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Nach dem vollständigen Abzug der indischen Truppen im März 1990 rückte die LTTE mit ihren Verbänden in das entstandene Machtvakuum nach und übernahm im größten Teil der Jaffna-Halbinsel und in weiten Teilen des Nordostens die "de-facto-Herrschaft" (vgl. zu dem Ganzen: Hess. VGH, Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Kläger zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Jahre 1992 im Norden Sri Lankas eine gruppengerichtete politische Verfolgung allein wegen seiner tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu bejahend bis 1995 der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - bejahend für das Jahr 1991 auch der 10. Senat, Urteil vom 10.12.1996 - 10 UE 2117/95 - siehe auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 13040/91.A -).

  • VGH Hessen, 10.11.1998 - 10 UE 3035/95

    Sri Lanka: keine beachtliche Wahrscheinlichkeit gruppengerichteter Verfolgung von

    In seinen Tamilenurteilen (Urteile vom 11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, vom 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie vom 05.03.1997 - 10 UE 3268/96 und 10 UE 3270/96 -) hat es der erkennende Senat dahingestellt sein lassen, ob Asylsuchenden bei ihrer Ausreise in den Jahren 1992 bis 1994 im Norden Sri Lankas gruppengerichtete politische Verfolgung wegen ihrer tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu bejahend bis 1995 der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - bejahend für das Jahr 1991 auch der erkennende Senat, siehe Urteil vom 10.12.1996 - 10 UE 2117/95 - siehe auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 -, korrigiert für die Zeit ab 1994 durch Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 13040/91.A -).

    Dem komme allein jedoch keine asylrechtliche Relevanz zu, vielmehr handele es sich dabei um Maßnahmen, die - soweit sie im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren oder präventiven Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung stattfänden - grundsätzlich schon wegen der geringen Intensität der Beeinträchtigung hinzunehmen seien (Urteil vom 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, S. 76 bis S. 82).

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670/96

    Sri Lanka: keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob den Klägern zum Zeitpunkt ihrer Ausreise im Jahre 1994 im Norden Sri Lankas eine gruppengerichtete politische Verfolgung allein wegen ihrer tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu bejahend bis 1995 der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - bejahend für das Jahr 1991 auch der 10. Senat, Urteil vom 10.12.1996 - 10 UE 2117/95 - siehe auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 13040/91.A -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1998 - 11 A 10473/98

    Sri Lanka; Tamilen; Inländische Fluchtalternative; Asylerhebliche

    In Fortführung dieser neueren Rechtsprechung zu Tamilinnen geht der Senat nunmehr seit dem Urteil vom 19. März 1998 - 11 A 10298/97.OVG - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß allen Tamilen, die aus den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas stammen und aus der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 -, 09. April1996 - 20 BA 95.30353 - und 25. Februar 1997 - 20 BZ 95.35939 - OVG Berlin, Urteile vom 07. Dezember 1995 - 3 B 4.93 - und 15. Dezember 1997 - 3 B 09.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - HessVGH, Urteile vom 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -, 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 01. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Saarland, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 R 213/96 - a.A. Nds. OVG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A -, 01. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 - und 24. Februar 1997 - 21 A 4597/95.A - sowie OVG Bremen, Urteile vom 25. September 1996 - OVG 2 BA 9/96 - und 30. Oktober 1996 - OVG 2 BA 7/96 -, in denen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im gesamten Land verneint wird).
  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670

    Asylantrag bei gruppengerichteter politischer Verfolgung der Tamilen in Sri

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 10298/97

    Tamilen; Sri Lanka; Colombo; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

    Im Ergebnis bedeutet dies nun, daß Tamilen unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit regelmäßig im Großraum ... vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sind (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 B 4.93 - BayVGH, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 und 9. April 1996 - 20 BA 95.30353 - HessVGH, Urteile vom 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -, 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 1. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Saarland, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - a.A. Nds. OVG, Urteilevom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 - vgl. auch OVG NW, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A - und 1. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 -, in denen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im gesamten Land verneint wird).
  • VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative,

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Beigeladenen zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Jahre 1991 im Norden Sri Lankas eine gruppengerichtete politische Verfolgung allein wegen seiner tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu bejahend bis 1995 der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - bejahend für das Jahr 1991 auch der 10. Senat, Urteil vom 10.12.1996 - 10 UE 2117/95 - siehe auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 13040/91.A -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 10774/97

    Tamilen; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

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